Rehasport
Was ist Rehasport?Reha-Sport, oder auch Rehabilitationssport, ist vom Arzt verordneter Sport in Gruppen, der in der Regel für die Dauer von 50 oder 120 Einheiten 1–2 mal pro Woche für ca. 45min. verordnet wird.
Maximale Laufzeit der Verordnung: 18 - max. 36 Monate
Die Verordnung (auch Muster 56 genannt) unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt (wird also gerne auch von Ihrem Arzt verschrieben).
Der Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Für wen ist Rehabilitationssport geeignet?
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht, die dazu führen, dass der Patient nicht mehr uneingeschränkt am täglichen Leben teilhaben kann.
Reha-Sport ist für Patienten mit Beschwerden, wie zum Beispiel:
- Rückenschmerzen,
- Schulter-Nackenschmerzen,
- Osteoporose,
- Erkrankungen der Gelenke,
-Schmerzpatienten,
- Kinder/Jugendliche mit Bewegungsmangel,
- Patienten mit Beckenbodenschwäche ( Inkontinenz )
- Diabetiker,
- Parkison-oder MS ,
- Krebserkrankungen,
- Morbus Bechterew,
- Migräne,
- Übergewicht (Adipositas )
- Skoliose, etc.
Ziel des Rehasports
Das Ziel des Rehasports ist durch Bewegung, Spiel und Sport, Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern, um den Rehabilitationsprozess zu unterstützen.
Gemeinsam in der Gruppe soll die Krankheitsbewältigung gefördert, die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt sowie die Motivation zum langfristigen Sporttreiben geweckt werden.
Das soziale Miteinanderund der gemeinsame Erfahrungsaustausch sind ebenso wichtig wie die körperlichen Effekte.
Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Wie komme ich zum Reha-Sport?
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger idR. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in unsere Trainingsstätte.
In 4 Schritten zum Reha-Sport - Kurzablauf
1. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen Reha-Sport verordnet, bitten Sie ihn, das Formular 56 (Rehasportverordnung) auszufüllen.
2. Die ausgefüllte Verordnung über Reha-Sport bei der Krankenkasse einreichen und Kostenübernahme abwarten.
3. Terminvereinbarung, wenn Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
4. Teilnahme am Reha-Sport.
Der Rehasport unterteilt sich in :
- Orthopädie ( z. B. Wassergymnastik, Hockergymnastik, Outdoor, etc )
- Neurologie ( Migräne, Parkinson, Polyneuropathie, etc. )
- innere Medizin ( Asthma, COPD, Long Covid 19, KHK, etc )
Infos, Anmeldung und Kursleitung: Manuela Dietrich, Tel.: 0171 - 4934104